Logo Bayernportal

Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Für Sie zuständig

Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
      • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

keine

keine

Stand: 04.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus