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Zeuge vor Gericht; Vorladung

Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

Oberlandesgericht Bamberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg

Postanschrift

96045 Bamberg