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Zeuge vor Gericht; Vorladung

Einer Vorladung als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Ein Ausbleiben oder eine grundlose Verweigerung der Aussage kann empfindliche Folgen haben.

Amtsgericht Ansbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Promenade 8
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 609
91511 Ansbach