Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union, wie z.B. die USA, benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Beschreibung
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für vielen Länder, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein.
Diesen können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- gültiger (EU-Karten-)Führerschein
Kosten
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro
ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Internationales Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.09.1949
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
-
EU-Führerschein
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Stand: 19.01.2018
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