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Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

Stadt Erlangen

Sachbearbeitung Sicherheitsrecht (1)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

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