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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz - Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Hausanschrift

Thalhausen 1
84508 Burgkirchen a.d.Alz

Postanschrift

Thalhausen 1

84508 Burgkirchen a.d.Alz

Telefon

+49 8679 911966

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales