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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Markt Werneck

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck

Postanschrift

Postfach 1265
97438 Werneck