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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 25
97514 Oberaurach
Postfach 9
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