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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Rittergasse 3
96106 Ebern

Postanschrift

Postfach 1340
96104 Ebern