Einzel- und Großhandel, Gaststätten; Durchführung von Kontrollen
Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Hygiene, Kennzeichnungsvorschriften u.ä.) überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden.
Beschreibung
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft
- beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Bezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen und die hygienischen Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
- bei Herstellerbetrieben (z.B. Bäckereien, Molkereien, Metzgereien, Brauereien) das gesamte Herstellungs- und Betriebsprogramm, die verwendeten Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe, die Lagerbedingungen, den Zustand der Betriebsräume, die technischen Einrichtungen, Fahrzeuge, die mit den Lebensmitteln Kontakt haben und die hygienischen Verhältnisse
- bei Gaststätten z.B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.
Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: zahlreiche Spezialgesetze
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 09.10.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.