Arbeitsschutzmanagementsystem; Informationen
Beschreibung
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem ist ein Instrumentarium zur Führung und Lenkung eines Unternehmens hinsichtlich der Belange des Arbeitsschutzes. Es regelt verbindlich den hierfür geeigneten organisatorischen Aufbau und die systematisch zusammenwirkenden Verfahren.
Arbeitsschutzmanagementsysteme helfen, den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren bei der Arbeit und die Sicherheit technischer Anlagen zu verbessern und Störungen in den Betriebsabläufen zu vermeiden, die beispielsweise durch Unfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Schadensfälle entstehen. Deshalb sind Arbeitsschutzmanagementsysteme auch betriebs- und volkswirtschaftlich von Bedeutung. Darüber hinaus stärkt ein Arbeitsschutzmanagementsystem die Rechtssicherheit des Arbeitgebers hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten.
Um eine möglichst hohe Effektivität und Effizienz zu erlangen, werden Arbeitsschutzmanagementsysteme mit bereits angewendeten Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen zu integrierten Managementsystemen verschmolzen.
Die bayerische Gewerbeaufsicht hat im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit der Wirtschaft das Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept OHRIS entwickelt und unterstützt Unternehmen kostenlos bei der Einführung von OHRIS.
Gewerbeaufsichtsämter (Gewerbeaufsicht) www.lgl.bayern.deRechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung (EG) Nr. 1772/2008 über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)
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Stand: 05.11.2018
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