Transnationale Zusammenarbeit; Förderung der Vorbereitung von Förderanträgen
"Start Transnational!" ist ein Bayerisches Programm zur Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit.
Beschreibung
Zweck
Mit der Unterstützung von Projektpartnern aus Bayern in der Antragsphase soll die Anzahl der Projekte mit bayerischer Beteiligung gesteigert, der Mittelfluss aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung nach Bayern erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns durch intensive Vernetzung in Europa gestärkt werden.
Gegenstand
Gefördert wird die Vorbereitung von Förderanträgen bis zur Einreichungsreife in den transnationalen Programmen (Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa und Nordwesteuropa).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle, die nach dem Kooperationsprogramm, in dem der Projektantrag eingereicht werden soll, zur Mitarbeit an den Projekten zugelassen sind und ihren Sitz in Bayern haben. Nicht antragsberechtigt sind Dritte, die Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne, Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse, der Aufbau von Netzwerken mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit sowie die Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen.
Art und Höhe
Die Obergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro. Der Fördersatz beträgt zwischen 65 % und 90 %.Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist die Inanspruchnahme einer persönlichen gemeinsamen Beratung durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen.
Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Des Weiteren darf keine Förderung im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der EU erfolgen. Die erforderlichen Eigenmittel zur Kofinanzierung der einzelnen Projekte müssen zur Verfügung stehen.
Verfahrensablauf
Anträge können fortlaufend eingereicht werden und sind an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zu richten. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter "Formulare".
Zuständig für die Bewilligung ist nach Vorprüfung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Regierung von Mittelfranken.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Referenzen des Antragstellers im Themenbereich
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Bestätigung der Beratung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (telefonisch oder persönlich)
nicht erforderlich für das Alpenraumprogramm
- Bestätigung der Beratung durch die Nationale Kontaktstelle
- Subventionserklärung (Formblatt)
- Arbeitsvertrag bzw. -verträge oder Gehaltsabrechnung
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antragsformular Förderrichtlinie "Start Transnational!" [Dateiformat: docx]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Förderrichtlinie „Start Transnational!“ - Bayerisches Programm zur Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen Zusammenarbeit (Starttransnationalrichtlinie - StartTransR)
52 - L 9194 - 6/1; FMBl. 2015 S. 106; 7072.1-F
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach (Postanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach; Hausanschrift: Promenade 25, 91522 Ansbach) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren für diesen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Weiterführende Links
Verwandte Themen
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Stand: 01.02.2018
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
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