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Einrichtungen für generalistische Pflegeausbildung; Überprüfung der Geeignetheit

Die Regierungen überprüfen, ob Einrichtungen für die generalistische Pflegeausbildung zur Durchführung der praktischen Ausbildung geeignet sind.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Unterfranken - Gesundheit

Leistungsdetails

Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogensim Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.

Die Geeignetheit einer Einrichtung liegt vor, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10% während jedes Einsatzes der zu leistenden praktischen Ausbildungszeit
  • Generelles Verbot von Nachtdiensten ohne unmittelbare Aufsicht
  • Stets angemessenes Verhältnis von Auszubildenden und Pflegefachkräften
  • Vermittlungen der Kompetenzen nach Pflegeberufegesetz, der Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie)

Die verantwortliche Pflegeschule sendet den Erhebungsbogen als Serviceleistung für die Regierungen an alle mit ihr kooperierenden praktischen Einrichtungen. Die zurückgesendeten Bögen werden von der Pflegeschule gesammelt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht.

Stand: 13.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention