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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

Hausanschrift

Friedrichsplatz 21
90552 Röthenbach a.d.Pegnitz

Barrierfreier Zugang zum Bürgerbüro über Eingang Bahnhofstraße.

Postanschrift

Friedrichsplatz 21

90552 Röthenbach a.d.Pegnitz

Telefon

+49 911 9575-0

Leistungsdetails

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales