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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
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Rathausplatz 2
92318 Neumarkt

Postanschrift

Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.