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Testament und Erbvertrag; Eröffnung

Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.

Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Residenzplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Residenzplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.