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- kein Ort -

Zimmervermittlung; Durchführung

Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Gemeinden
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Tourismusbüro der Stadt oder der Gemeinde.

Stand: 02.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus