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Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Für Sie zuständig

Stadt Ansbach

Hausanschrift

Johann-Sebastian-Bach-Platz 1
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 26

91522 Ansbach

Telefon

+49 981 51-0

Webseite

www.ansbach.de

Stadt Ansbach

Hausanschrift

Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 32

91522 Ansbach

Leistungsdetails

Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Stand: 04.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr