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Glücksspiel; Durchführung der Geldwäscheaufsicht

Bestimmte Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind zum Zweck der Geldwäscheprävention zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Sicherungsmaßnahmen verpflichtet und werden bei deren Umsetzung von den Aufsichtsbehörden überwacht.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München