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Hausunterricht; Beantragung der Erteilung

Hausunterricht kann für Schülerinnen und Schüler erteilt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig sind oder die auf Grund behördlicher Anordnung freiheitsentziehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 41.1 - Förderschulen – Organisation, Personal und Schulaufsicht

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