Logo Bayernportal

Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Standesamt, Wahlamt

Anzahl: 1