Logo Bayernportal

Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels

Eine zugelassene Überwachungsstelle muss bei einem gefährlichen oder sicherheitserheblichen Mangel die zuständige Behörde benachrichtigen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Dezernat 23 - Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen und Explosionsschutz

Anzahl: 1