Logo Bayernportal

Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth - Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim

VG Pfaffenhofen a.d.Roth

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Hausanschrift

Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Postanschrift

Kirchplatz 6

89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Telefon

+49 7302 9600-0

Rathaus Holzheim

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Hausanschrift

Kirchstraße 14
89291 Holzheim

Postanschrift

Kirchstraße 14

89291 Holzheim

Telefon

+49 7302 6383

Leistungsdetails

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Stand: 18.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales