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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech

Postanschrift

Augsburger Straße 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Gemeinde Langweid a.Lech

Hausanschrift

Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech

Postanschrift

Augsburger Straße 20

86462 Langweid a.Lech

Telefon

+49 8230 8400-0

Webseite

www.langweid.de/

Leistungsdetails

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Stand: 18.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales