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Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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