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Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 51 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wald- u. Jagdrecht

Öffnungszeiten

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