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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Markt Weisendorf

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales