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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

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Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1580

96460 Neustadt b.Coburg

Telefon

+49 9568 81-0

Leistungsdetails

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales