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Königlich privilegierte Schützengesellschaften; Beantragung einer Satzungsgenehmigung

Will eine königlich privilegierte Schützengesellschaft ihre Vereinssatzung ändern oder insgesamt neu fassen, so braucht sie hierzu eine staatliche Genehmigung.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

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