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Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane

Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 21 - Kommunalrecht und Staatliche Rechnungsprüfung

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