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Fischereiabgabe; Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

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