Logo Bayernportal

Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Markt Meitingen

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Ergänzung: Markt Meitingen

Bitte beachten Sie, dass es für die verschiedenen Märkte unterschiedliche Zuständigkeiten gibt: Jahrmarkt: Ordnungsamt, Frau Matschl und Frau Manderla-Emmert Wochenmarkt: Wohnungsbau GmbH Weihnachtsmarkt: Frau Witzenberger, Einwohnermeldeamt

  • Marktfestsetzung; Beantragung
    Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
  • Messen; Informationen

    Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen.

Stand: 23.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie