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Betretenserlaubnis; Beantragung

Sie können eine Betretenserlaubnis beantragen. Diese bewirkt die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots.

Landratsamt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Postanschrift

91152 Roth