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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Meeder

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anmerkung: Dienstag nachmittags Öffnungszeiten - ohne Kasse ! Mittwoch geschlossen Donnerstag nachmittags zusätzl. Kasse 16:00 bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 1
96484 Meeder

Postanschrift

Bahnhofstr. 1
96484 Meeder