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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Markt Reisbach

Einwohnermeldeamt / Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
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und

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Mi
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Do
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und

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Fr
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Hausanschrift

Landauer Str. 18
94419 Reisbach

Postanschrift

Landauer Straße 18
94417 Reisbach