Logo Bayernportal

Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

Anzahl: 3