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Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.
Rathausplatz 29
87435 Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 29
87435 Kempten (Allgäu)
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.
Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:
Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen:
Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers.
Taxen
Verkehr mit Taxen ist nach § 47 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel durchführt.
Mietwagen
Verkehr mit Mietwagen ist nach § 49 Abs. 4 PBefG die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG sind.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Taxigenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.
Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR
Für Standardfälle beträgt sie
Für die Genehmigungsbehörde sind diese Beträge nicht bindend.
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.
Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.
Taxi
Originalurkunde/Abschrift: 180,00€
Mietwagen
Originalurkunde/'Abschrift 85,00€
jedes weitere Fahrzeug 44,00€
Üblicherweise entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle das innerhalb der ersten drei Monate in einem schriftlichen Zwischenbescheid angekündigt hat.
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.