Logo Bayernportal
- kein Ort -

Grund- und Mittelschulen; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel

Grundschulen und Mittelschulen werden durch Rechtsverordnung der Regierung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Regierungen
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.

Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.

  • Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

  • Schulen in Bayern; Informationen

    In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.

Stand: 11.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus