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Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

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