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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens

Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.

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Leistungsdetails

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.

Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.

Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.

  • Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung

    Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

  • Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
    Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu.
Stand: 04.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr