Logo Bayernportal

Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

Anzahl: 1