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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Stadt Pfarrkirchen

Sachgebiet 3.3 - Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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und

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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen