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Die Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei Straßen in kommunaler Baulast ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth