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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens

Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant

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Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen