Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Postfach 1432
84498 Altötting