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Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet

Hausanschrift

Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu

Postanschrift

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