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Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 28
89356 Haldenwang

Postanschrift

Hauptstr. 28
89356 Haldenwang