Logo Bayernportal

Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 1
97285 Röttingen

Postanschrift

Marktplatz 1
97285 Röttingen