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Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Stadt Neutraubling

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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93073 Neutraubling

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