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Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten

Die von den überörtlichen Prüfungsorganen, d. h. vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und von den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter angefertigten Prüfungsberichte müssen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Landratsamt Schweinfurt

Staatliche Rechnungsprüfungsstelle (SG 33)

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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